Strompreis
1. Wie setzt sich der Strompreis von grün.power zusammen?
Der Haushaltskundenpreis von grün.power enthält neben den eigentlichen Kosten für die Strombeschaffung und die Abwicklung des Vertriebs bereits alle gesetzlichen Abgaben, Umlagen, Netznutzungsentgelte und Steuern. Diese müssen wir an den Kunden weitergeben und anschließend an die verschiedenen Institutionen und Einrichtungen (Netzbetreiber, Kommunen, Zollamt, Finanzamt) abführen. Konkret fallen für das Jahr 2023 folgende Bestandteile an (Sie können für steuerbare Verbrauchseinrichtungen seitens des Netzbetreibers reduziert sein und werden dann von grün.power auch in reduziertem Umfang an die Kunden weitergegeben.):
0,00 |
ct/kWh |
EEG-Umlage |
0,357 |
ct/kWh |
KWK-Umlage |
0,591 |
ct/kWh |
Offshore-Umlage |
0,417 |
ct/kWh |
§19 StromNEV-Umlage: |
0,003 |
ct/kWh |
Abschaltbare Lasten-Umlage |
2,05 |
ct/kWh |
Stromsteuer |
Konzessionsabgabe: bis 25.000 Einwohner: 1,32 Ct/kWh |
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Netznutzungsentgelte (Arbeitspreis): |
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Beschaffungs- und Vertriebskosten: |
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Umsatzsteuer (19%): |
Der Grundpreis von grün.power beinhaltet neben Kosten für Verwaltung, Vertrieb und Kundenservice ebenfalls Entgelte, die uns von den Netzbetreibern in Rechnung gestellt werden. Hierbei handelt es sich neben den Kosten für die Bereitstellung Ihres Zählers um ein Entgelt für die eigentliche Messung sowie die Abrechnung der Messung. Außerdem wird für Netznutzung von Ihrem örtlichen Netzbetreiber ein Grundpreis erhoben, der von uns berücksichtigt werden muss. Die genaue Höhe dieser Entgelte wird ebenfalls auf Ihrer Jahresabrechnung ausgewiesen. Auch für Grundpreis-Bestandteile muss eine Umsatzsteuer von 19 % erhoben werden.
2. Gibt es eine Preisgarantie?
Viele Stromanbieter geben auf ihren Strompreis eine Preisgarantie. Diese bezieht sich aber in den meisten Fällen nur auf die eigentlichen Beschaffungskosten und nicht auf die Strompreisbestandteile, die vom Gesetzgeber oder Netzbetreiber (Umlagen, Steuern, Netznutzungsentgelte) vorgegeben sind. Diese Preisgarantien enden häufig am Ende eines Jahres, da zu diesem Zeitpunkt die zuvor genannten Strompreisbestandteile geändert werden und die Änderungen dann durch eine Preiserhöhung an die Kunden weitergegeben werden können. grün.power hat sich bewusst gegen eine Preisgarantie entschieden, da wir bei unseren qualitativ sehr hochwertigen Produkten flexibel reagieren können müssen. Da der Vertrag mit grün.power monatlich mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende gekündigt werden kann und zudem bei einer eventuellen Preiserhöhung ein zusätzliches Sonderkündigungsrecht besteht, genießt der Kunde bei uns eine maximale Flexibilität hinsichtlich seines Strombezugs. Wir hoffen, dass wir Sie auch ohne eine Preisgarantie von der Qualität unserer Stromprodukte überzeugen können!
3. Ist grün.power teurer als mein Grundversorger?
Qualität muss nicht teuer sein! grün.power möchte die Bürger an der Energiewende teilhaben lassen und ihnen ermöglichen, Strom aus erneuerbaren und umweltfreundlichen Energien aus Deutschland zu einem fairen Preis zu beziehen. Dort wo wir unser Produkt anbieten, wollen wir günstiger sein als der örtliche Grundversorger, der in den meisten Fällen seine Kunden mit Graustrom aus Atom- und Kohlekraftwerken versorgt.
Stromzähler
1. Wird mein Stromzähler ausgetauscht?
Nein, der Wechsel des Stromlieferanten ist unabhängig von Ihrem Stromzähler. In der Regel ändert sich bezüglich des Zählers und dessen Ablesung nichts für Sie. Ihr örtlicher Netzbetreiber liest wie gewohnt den Stromzähler ab oder bittet Sie schriftlich oder telefonisch um eine Selbstablesung. Dieser Zählerstand wird dann an uns übermittelt, so dass wie die Jahresabrechnung stellen können.
2. Wer ist bei technischen Problemen mit dem Stromzähler mein Ansprechpartner?
Ihr Stromzähler befindet sich im Eigentum Ihres örtlichen Stromnetzbetreibers bzw. zukünftig des (grundzuständigen) Messstellenbetreibers. Dieser ist somit auch für die Wartung und Ablesung verantwortlich und Ihr Ansprechpartner vor Ort. Für diese Dienstleistung (Messstellenbetrieb und Messdienstleistung) fordert er ein Entgelt, welches in der Regel bereits im Strompreis von grün.power berücksichtigt ist.
Weitere Informationen zum Messstellenbetrieb und den anstehenden Änderungen finden Sie im Abschnitt Zähler & Tarife.
Umzug
1. Kann ich bei einem Umzug meinen Vertrag mit grün.power behalten?
Gerne versorgen wir Sie auch in Ihrem neuen Zuhause. Teilen Sie uns hierzu bitte rechtzeitig Ihre neue Anschrift, das Datum des Einzugs, die neue Zählernummer und den Namen Ihres Vormieters mit. Sollten Sie für Ihre neue Wohnung bereits einen Vertrag auf Ihren Namen abgeschlossen haben, bitten wir Sie Ihren bestehenden Vertrag fristgerecht zu kündigen.
Zahlung und Abrechnung
1. Wie zahle ich meinen Strom bei grün.power?
Wir empfehlen Ihnen, Ihre monatlichen Abschläge und Ihre Jahresendabrechnung ganz bequem per SEPA-Lastschriftmandat zu zahlen. In diesem Fall buchen wir für Sie die Abschläge monatlich von Ihrem Konto ab und ziehen bei der Jahresrechnung die Nachforderung ein bzw. überweisen Ihnen den Gutschriftsbetrag.
Sollten Sie uns kein SEPA-Lastschriftmandat erteilen wollen, können Sie Ihre Zahlungen aber auch monatlich selbst per Überweisung vornehmen. Für mögliche Gutschriften bei der Jahresrechnung bitten wir Sie, uns bereits bei Vertragsabschluss Ihre IBAN mitzuteilen, auch wenn Sie nicht per SEPA-Lastschrift zahlen möchten. Sie können uns Ihre Kontodaten aber auch erst senden, wenn es tatsächlich zu einer Gutschrift kommt.
2. Ist es möglich, nachträglich ein Lastschriftmandat zu erteilen?
Dies ist natürlich möglich. Bei Vertragsbestätigung haben wir Ihnen hierfür eine Vorlage zukommen lassen. Sollte Ihnen die nicht mehr vorliegen, setzen Sie sich bitte mit uns unter 06131/696 57 261 oder kundenservice@gruenpower.eu in Verbindung.
3. Wann bekomme ich von grün.power meine erste Rechnung?
Nach Vertragsabschluss bekommen Sie von grün.power zunächst eine Auftragsbestätigung, welche die monatlich zu zahlenden Abschläge festlegt. Die Jahresrechnung erhalten Sie in demselben Turnus wie bei Ihrem vorherigen Versorger, da sie auf der jährlichen Zählerablesung Ihres örtlichen Netzbetreibers basiert. Ausnahme: Sollte Ihre turnusmäßige Jahresrechnung weniger als 100 Tage nach Lieferbeginn bei grün.power erfolgen, setzen wir diese aus, um zu verhindern, dass wir Ihren neuen Monatsabschlag auf der Grundlage eines evtl. nicht repräsentativen Zeitraums (z.B. Urlaub) festlegen.
Wenn Sie während des laufenden Jahres eine Abrechnung benötigen, teilen Sie uns einfach Ihren Zählerstand per Mail an kundenservice@gruenpower.eu oder telefonisch unter 06131/696 57 261, im Kundenportal oder in der Kundenapp mit und bitten parallel um eine Jahresabrechnung außerhalb des normalen Turnus.
4. Wird meine Abschlagshöhe bei einem sich ändernden Verbrauchsverhalten angepasst?
Ihre Abschläge orientieren sich zunächst an dem von Ihnen bei Auftragsabschluss angegebenen Jahresverbrauch. Weicht dieser stark von dem vom Netzbetreiber mitgeteilten Jahresverbrauch ab, stimmen wir eine mögliche Anpassung mit Ihnen ab. Bei jeder Jahresabrechnung wird der voraussichtliche Verbrauch und damit die Abschlagshöhe für die folgende Periode aufgrund der Werte des abgerechneten Zeitraums angepasst.
Möchten Sie uns selbst eine Veränderung Ihres voraussichtlichen Jahresverbrauchs mitteilen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Sonstige Fragen
Wenn Sie jetzt Ihren grün.power-Vertrag abschließen möchten, finden Sie hier unseren Tarifrechner: www.gruenpower.eu/jetzt-wechseln
Sollten Sie noch Fragen haben, die wir hier nicht beantworten, senden Sie uns gerne eine E-Mail an kundenservice@gruenpower.eu oder rufen Sie uns unter 0 61 31 / 6 96 57-261 an!
Oder Sie kommen zu unserem monatlichen Stromwechsel-Infoabend oder besuchen uns auf Facebook oder im Web: www.gruenpower.eu.
Fragen zu Ihrem grün.power-Vertrag richten Sie am besten direkt an unseren Kundenservice:
telefon 0 61 31 / 6 96 57-261 oder per E-Mail kundenservice@gruenpower.eu