Energiesparen lohnt sich auch und erst recht mit der Strompreisbremse!
Zum 1. März tritt das Strompreisbremsengesetz in Kraft – der sog. Basisbedarf von 80% der Jahresverbrauchsprognose soll Sie als Endkunden dann nur noch 40 ct pro kWh kosten. Die Differenz zu Ihrem aktuellen Arbeitspreis wird aus Mitteln des Bundes erstattet. grün.power übernimmt die Abwicklung der Strompreisbremse für Sie. Jeder Kunde hat ein Schreiben bekommen, aus dem sein individueller Entlastungsbetrag hervorgeht.
Um der Energie- und der Klimakrise zu begegnen, war es dem Gesetzgeber wichtig, bei der Strompreisbremse den Anreiz zum Energiesparen zu erhalten. Aus diesem Grund beträgt das Entlastungskontingent nur 80% des Prognoseverbrauchs, darüber hinaus wird der Strom zum normalen Arbeitspreis berechnet. Zusätzlich bleibt das Entlastungskontingent für das Gesamtjahr festgelegt. D.h., auch wenn Sie sogar mehr als 20% ihres Prognoseverbrauchs einsparen, bekommen Sie den vollen Entlastungsbetrag ausgezahlt. Es wird nicht Ihr tatsächlicher Verbrauch mit 40 ct pro kWh in Rechnung gestellt, das heißt Ihr Preis sinkt sogar auf unter 40 ct pro kWh.
Beispielrechnung
Annahmen:
Jahresverbrauchsprognose 4.000 kWh
Arbeitspreis ohne SPB (Beispiel) 60 Cent / kWh
Entlastungskontingent 4.000 x 80% = 3.200 kWh
Differenzbetrag 60 – 40 = 20 Cent
Entlastungsbetrag 3.200 kWh x 20 Cent = 640 Euro
tatsächlicher Jahresverbrauch:
100% = 4.000 kWh x 60 ct/kWh – 640 € = 1.760 € Jahreskosten
entspr. 44 ct/kWh im Gesamtjahr
80% = 3.200 kWh x 60 ct/kWh – 640 € = 1.280 € Jahreskosten
entspr. 40 ct/kWh im Gesamtjahr
70% = 2.800 kWh x 60 ct/kWh – 640 € = 1.040 € Jahreskosten
entspr. 37,14 ct/kWh im Gesamtjahr
Würde nicht der gesamte Entlastungsbetrag gutgeschrieben, sondern der tatsächliche Verbrauch zu 40 ct/kWh berechnet, wären es bei 70% 2.800 x 40 ct/kWh = 1.120 €.
Durch das Modell ergibt sich also eine zusätzliche Ersparnis von 80 € für das Jahr.
Der Entlastungsbetrag von hier 640 € wird am Jahresbeginn festgelegt und dann unabhängig vom tatsächlichen Jahresverbrauch 2023 auf der Rechnung gutgeschrieben.
Wir begrüßen sehr, dass Sie durch die Strompreisbremse entlastet werden. Gleichzeitig beobachten wir die Entwicklung der Marktpreise weiterhin sehr genau.
Wenn sich die aktuelle Stabilisierung der Preise verstetigt, können wir günstigere Einkaufspreise auch durch eine Preissenkung an Sie weitergeben.