Wechsel und Vertrag

Wechsel

1. Kann es durch den Wechsel zu grün.power zu einer Stromunterbrechung kommen?

Nein, eine unterbrechungsfreie Stromversorgung ist Ihnen gesetzlich garantiert. Falls kein anderer Versorger Ihre Verbrauchsstelle beliefert, ist Ihr örtlicher Grundversorger nach §36 Abs.1 EnWG verpflichtet, Sie in der Grund- und Ersatzversorgung mit Strom zu beliefern. Dieser Mechanismus greift automatisch, sodass zu keiner Zeit eine Versorgungslücke entstehen kann.

2. Muss ich meinen bestehenden Stromliefervertrag selbst kündigen?

Bei einem Anbieterwechsel zu grün.power übernehmen wir gerne die Kündigung bei Ihrem Altversorger für Sie. Diese Aufgabe übernehmen wir automatisch für unsere Neukunden. Hierbei müssen wir jedoch gesetzliche Fristen sowie Ihre Widerspruchfrist berücksichtigen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen für den Fall, dass Sie eine bestimmte Kündigungsfrist bei Ihrem Altversorger wahren müssen, bspw. wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung wahrnehmen möchten und daher kurzfristig kündigen müssen, zur Fristwahrung die Kündigung selbst vorzunehmen. Im Falle eines Umzugs muss die Kündigung beim Altversorger von Ihnen vorgenommen werden.

3. Ist der Wechsel zu grün.power an sich mit Kosten (z.B. Wechselgebühren) verbunden?

Nein, für den eigentlichen Wechsel eines Energieversorgers fallen keine zusätzlichen Kosten an. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

Vertrag

1. Wer ist mein Vertragspartner und zukünftiger Lieferant?

Die grün.power GmbH aus Mainz-Gonsenheim wurde 2012 als Tochtergesellschaft der in.power GmbH gegründet und hat die Versorgung von Endkunden mit Ökostrom zum Geschäftsfeld. Die in.power GmbH mit Sitz in Mainz beschäftigt sich bereits seit dem Jahr 2006 als eines der ersten Unternehmen in Deutschland mit der Direktvermarktung von erneuerbaren und umweltfreundlichen Energien. Der Firmenname „in.power“ leitet sich von „independent power“ ab und verdeutlicht die ausdrückliche Konzernunabhängigkeit des Unternehmens. Die beiden Firmengründer, Dipl.-Ing. Josef Werum und Dipl.-Inf. Matthias Roth, sind seit zwei Jahrzehnten intensiv in den Bereichen Erneuerbare Energien, Ökostromvermarktungsmodelle, Marktintegration und IT-Systeme tätig. Sie sehen ihre Verantwortung für die Gesellschaft und Umwelt als große persönliche Motivation, erneuerbare Energien in Deutschland voranzutreiben.

Internetseite von in.power

2. Wie kann ich die Ökostromversorgung bei grün.power bestellen?

Bitte verwenden Sie für Ihren Auftrag unsere Online-Auftragsstrecke auf der Website unter www.gruenpower.eu/jetzt-wechseln Hier rechnen wir Ihnen auf Grundlage des jährlichen Stromverbrauchs, den Sie angeben, auch schon Ihre zukünftigen Stromkosten pro Jahr und den voraussichtlichen Monatsabschlag aus.

Alternativ können Sie auch unseren Stromliefervertrag in Papierform oder als pdf nutzen. Diesen senden Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben entweder per Post, Fax oder E-Mail an uns zurück. Die Kontaktadressen finden Sie auf dem Stromliefervertrag.
Bitte beachten Sie, dass die hier aufgedruckten Preise nur für die Netzgebiete Mainz und große Teile von Rheinhessen gelten. Um sicher zu gehen, prüfen Sie bitte immer Ihre Postleitzahl in unserem Tarifrechner unter www.gruenpower.eu/jetzt-wechseln.

3. Wie kann ich einen Vertrag mit den grün.power Kooperationen Rabenkopf und Gedea Kandrich abschließen?

Die beiden regionalen Kooperationen mit Rabenkopf und Gedea Kandrich sind nicht in die online-Tarifstrecke integriert. Wir bitten Sie darum, die Verträge in Papierform oder als pdf, per E-Mail oder telefonisch abzuschließen. Die pdf-Vorlage bekommen Sie auf unserer Internetseite unter www.gruenpower.eu/kooperationen.

4. Wer kann den Strom von grün.power beziehen?

Deutschlandweit ist eine Versorgung durch grün.power möglich. Als Gewerbekunde können Sie bei einem jährlichen Stromverbrauch von bis zu 100.000 kWh Ihren Vertrag ganz normal über die Online-Auftragsstrecke oder mit dem Papiervertrag abschließen. Wenn Sie über 100.000 kWh Jahresverbrauch haben, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular oder die Mailadresse kontakt@gruenpower.eu direkt an uns, wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

5. Habe ich bei grün.power eine Mindestvertragslaufzeit?

Im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern zwingen wir Sie nicht in einen Vertrag mit einer Laufzeit von bspw. 12 Monaten, sondern lassen Ihnen alle Freiheiten. Den Vertrag mit grün.power können Sie monatlich mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende kündigen.

6. Kann ich auch Strom von grün.power beziehen, wenn ich in einem Mehrfamilienhaus wohne?

Wenn Sie schon heute eine gesonderte Rechnung von Ihrem bisherigen Versorger erhalten, ist eine Versorgung durch grün.power ganz einfach möglich. Sollte Ihre Stromabrechnung allerdings über Ihren Vermieter abgewickelt werden, also dieser Ihnen beispielsweise die Stromkosten mit den Nebenkosten in Rechnung stellen, können Sie selbst leider keinen Stromliefervertrag mit grün.power abschließen. In diesem Fall können Sie jedoch mit Ihrem Vermieter sprechen, ob er seine Immobilie von grün.power mit Strom versorgen lassen möchte.

7. Wie kann ich einen Aktionscode für einen neuen Vertrag einlösen?

In der Online-Auftragsstrecke befindet sich direkt unter dem Feld für den Stromverbrauch ein Feld für den Aktionscode. Wenn Sie einen gültigen Aktionscode vorliegen haben (bitte ggfls. die Frist beachten), geben sie ihn dort ein. Nur wenn der Code richtig eingegeben wurde und noch gültig ist, können Sie auf „weiter“ klicken.

In der dann folgenden Tarifübersicht werden Ihnen die Jahreskosten ohne Bonus angezeigt, damit Sie transparent Ihre jährlichen Kosten sehen und nicht nur die Kosten unter Berücksichtigung des einmaligen Bonus. Nach Ablauf des ersten Jahres mit der darauffolgenden Rechnung wird Ihnen der Bonus gutgeschrieben und verrechnet.

8. Wie kann ich an der Kunden-werben-Kunden-Aktion teilnehmen?

Sie sind begeistert von grün.power und möchten einen Freund, Bekannten, Verwandten werben? Dann bitten Sie einfach den neuen grün.power-Kunden, Ihre Vertragsnummer oder Ihren Namen und Anschrift im dafür vorgesehen Feld unter „Mich hat jemand geworben“ einzutragen. Sobald der Neukunde ein Jahr lang Kunde war, werden Ihnen 50 kWh gutgeschrieben und bei der nächsten Abrechnung in Abzug gebracht.

9. Kundenportal und Smartphone-App

Über die grün.power-Internetseite www.gruenpower.eu gelangen Sie auch auf unser Kundenportal. Mit Ihren Vertragsdokumenten senden wir Ihnen ein Passwort, das Sie zusammen mit Ihrer Kundennummer unter LOGIN eingeben. Dort können Sie dann alle Details zu Ihrem Vertrag sowie die Verbrauchsübersicht und alle Dokumente einsehen. Außerdem können Sie uns hier den aktuellen Zählerstand übermitteln. In den üblichen Stores bei Google und Apple bekommen Sie auch eine grün.power-App mit denselben Funktionen. Hier können Sie den Zählerstand sogar per Foto an uns senden.

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