Zähler & Tarife

1. Welche Zählertypen gibt es?

a) Eintarif- und Zweitarifzähler

Grundsätzlich wird zwischen Eintarifzählern, die für den normalen Haushaltsstrom ausreichend sind und Zweitarifzählern unterschieden. Zweitarifzähler werden entweder eingesetzt, um den Stromverbrauch am Tag (Hochtarif HT) und den in der Nacht (Niedertarif NT) separat zu messen und abzurechnen; (à siehe grün.power-Tarife „Haushalt – Zweitarif“) oder um den Haushaltstrom und bspw. eine Wärmepumpe über einen gemeinsamen Zähler aber zu einem unterschiedlichen Tarif abzurechnen (siehe grün.power-Tarife „Haushalt und Wärme“)

Verfügt Ihre Wärmepumpe (oder ein anderer Verbraucher wie eine Elektrotankstelle) über einen separaten Zähler, kann dies wiederum ein Eintarif- oder ein Zweitarifzähler sein. Das heißt, auch der Stromverbrauch der Wärmepumpe kann entweder im Eintarif gemessen werden oder, wenn Sie einen Zweitarifzähler für die Wärmepumpe haben, können Sie zwischen verbrauchtem Strom am Tag (HT) und in der Nacht (NT) unterscheiden. Dementsprechend passen sich auch unsere Tarife an: Auswahl „Wärme ohne Haushalt“ Tarife: grün.power Wärmestrom (premium oder light) Eintarif oder grün.power Wärmestrom (premium oder light) Doppeltarif.

Hintergrund dieser auf den ersten Blick etwas komplizierten Tarifstruktur sind zum einen die unterschiedlichen Gebühren, die die Netzbetreiber für die verschiedenen Anwendungsfälle verlangen. So kann es sich bei einer separat gemessenen Wärmepumpe zum Beispiel um eine „abschaltbare Verbrauchseinheit“ handeln, die vom Netzbetreiber mit Hilfe einer gesonderten Steuerungseinheit abgeschaltet werden kann, wenn das Netz es erfordert. Dafür reduziert der Netzbetreiber für diesen Anschluss die Netzgebühren, was wir in unserem Tarif dann natürlich gerne an Sie weitergeben. Zum anderen gestalten sich für uns die Beschaffungskosten des Wasserstroms für Tagstrom (HT) und Nachtstrom (NT) anders – der zweite Vorteil von dem wir unsere Kunden ebenfalls gerne profitieren lassen.

b) klassische Messeinrichtungen (kME sog. Ferraris-Zähler), moderne Messeinrichtungen (mME), intelligente Messsysteme (iMSys)

Die allermeisten derzeit verbauten Stromzähler sind analoge Messeinrichtungen. Im Rahmen der Digitalisierung der Energiewende verpflichtet der Gesetzgeber die regional grundzuständigen Messstellenbetreiber (MSB) (meist das gleiche Unternehmen wie der Netzbetreiber), nach und nach in allen Haushalten und Unternehmen digitale Stromzähler zu verbauen. Zunächst handelt es sich dabei um sog. moderne Messeinrichtungen mME.

2. Wann wird mein Zähler getauscht?

Der Gesetzgeber sieht vor, dass alle Anschlussnutzer bis 2032 einen digitalen Zähler bekommen. Die Netzbetreiber werden dazu nach und nach alle Anschlussnutzer kontaktieren, um den Zählerwechsel zu organisieren. Sie als Kunde müssen hier nichts unternehmen. Der Messstellenbetreiber (meist das gleiche Unternehmen wir der Netzbetreiber) wird Sie drei Monate vorab darüber informieren, dass Ihr Zähler getauscht werden soll und zwei Wochen vorher den genauen Termin mitteilen. Sie sind dabei nicht verpflichtet, beim grundzuständigen Messstellenbetreiber zu bleiben, sondern können auch einen separaten Vertrag mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber abschließen.

3. Was sind intelligente Zähler oder iMSys?

Aus technischer Sicht der nächste Schritt sind intelligente Messsysteme (iMSys), dazu können die jetzt ausgerollten modernen Messeinrichtungen um eine Kommunikationseinheit ergänzt und so zum intelligenten Messsystem werden. Diese Umrüstung auf iMSys ist verpflichtend vorgesehen für große Verbraucher ab 6.000 kWh pro Jahr, für Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen sowie für Erzeugungsanlagen ab einer Größe von 7 kW. Haushalte mit geringerem Verbrauch oder kleinere Erzeugungsanlagen haben die Möglichkeit, mit ihrem grundzuständigen Messstellenbetreiber oder einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber freiwillig den Einbau eines iMSys zu vereinbaren.

4. Kostet mich der neue Zähler etwas?

Die Kosten für den Messstellenbetrieb, also Betrieb, Wartung und Ablesung des Zählers, stellt der Messstellenbetreiber uns als Ihrem Stromlieferanten jährlich in Rechnung. Für klassische Messeinrichtungen kME und auch den z.T. schon erfolgten Einbau der modernen Messeinrichtungen mME haben wir diesen Betrag in den monatlichen Grundpreis einkalkuliert, den wir Ihnen berechnen. Auf Ihrer Stromrechnung listen wir alle im Grundpreis (und auch im Arbeitspreis) enthaltenen Kosten auf, hier können Sie den Betrag finden, der an Ihrem Wohnort jährlich für den Messstellenbetrieb anfällt.

Für Einbau und Betrieb des intelligenten Messsystems verlangt der Messstellenbetreiber höhere Gebühren als für den bisherigen Stromzähler. Der Gesetzgeber hat dabei jeweils Preisobergrenzen festgelegt und bestimmt, dass diese Kosten vom Endkunden getragen werden sollen. Sie finden diese Preisobergrenzen für iMSys bei der Bundesnetzagentur. Um es für Sie bequem zu machen, werden wir wie bisher die Kosten für den Messstellenbetrieb mit dem Netzbetreiber abrechnen und dann in der normalen Stromrechnung transparent und 1:1 wie sie anfallen an Sie weitergeben.

Konkret bedeutet das, dass grün.power nach Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys) Ihren monatlichen Grundpreis senken und eine separate Position für den Messstellenbetrieb nach anfallenden Kosten aufnehmen wird.

Weitere Informationen zum Thema Zählertausch finden Sie bei der Bundesnetzagentur oder der Verbraucherzentrale.